Eine durch unabhängige Sachverständige durchgeführte Überprüfung des Geschwindigkeitsmessgerätes Leivtec XV 3 bestätigt den Verdacht, dass es bei dieser Messanlage bei der Messung zu Fehlern kommt. Die Sachverständigen kommen nach ca. 900 Versuchsfahrten, bei dem die Messungen des Geschwindigkeitsmessgeräte Leivtec XV 3 überprüft wurden, zu dem Schluss, „dass es (bei dem Messgerät) zu zahlenmäßig relevanten unzulässigen Messabweichungen kommen kann.“

Vereinfacht:

Bei Messungen mit der Geschwindigkeitsanlage Leivtec XV 3 kann es zu Fehlern bei der Ermittlung der Geschwindigkeit kommen, die Messung ist dann falsch.

Insofern sollte bei einer möglichen Verkehrsordnungswidrigkeit immer überprüft werden, ob die Messung ordnungsgemäß erfolgt ist.

Bei dem Geschwindigkeitsmessgerät Leivtec XV 3 gibt es hier momentan berechtigte Zweifel.

Sollten Sie Betroffener in einer Verkehrsordnungswidrigkeitsangelegenheit sein, helfen wir Ihnen selbstverständlich gerne.

In Zusammenarbeit mit öffentlich vereidigten Sachverständigen überprüfen wir regelmäßig u.a. Geschwindigkeitsmessungen. Die Kosten hierfür übernimmt – falls vorhanden – im Regelfall Ihre Verkehrsrechtschutzversicherung.