Die Diagnose Krebs ist für die meisten von uns ein tiefer Einschnitt in den Alltag. Dies gilt umso mehr wenn Eltern mitgeteilt wird, dass ihr Kind an einem besonders seltenen, aggressiven und tödlichen Hirntumor erkrankt ist. Natürlich wünschen sich die Eltern für ihr Kind die bestmögliche ärztliche Behandlung. Ärgerlich ist es für gesetzlich Versicherte, wenn nun die Krankenversicherung nur die Leistungen bezahlt, die vom gemeinsamen Bundesausschuss zugelassen wurden.
Neue Behandlungsmethoden für besonders seltener Erkrankungen werden vom gemeinsamen Bundesausschuss meist gar nicht oder wenn erst sehr spät anerkannt.
Wir vertreten die Eltern eines Kindes welches an einem solchen seltenen Hirntumor erkrankt ist und wo die Eltern gezwungen waren neuere Behandlungsmethoden im Ausland auf eigene Kosten in Anspruch zu nehmen. Nach der Entfernung des Herrn Tumors haben die hiesigen Ärzte aber immer betont, dass ein besonderes Augenmerk darauf verwendet werden muss, dass der Hirntumor nicht wieder kommt (Rezidiv). Durch Labortests wurde aber festgestellt, dass immer noch Tumorzellen im Körper zirkulieren. Den Eltern wurde deshalb zur Verhinderung eines Rezidiv eine neue Behandlungsmethode vorgeschlagen. Den Antrag auf Kostenerstattung hat die Krankenkasse abgelehnt, mit der Begründung die Behandlungsmethode sein Deutschland nicht zugelassen, obwohl die Behandlung im Ausland bereits erfolgreich durchgeführt wird.
Wiederum haben die Eltern auf eigene Kosten die Behandlung bezahlt und unsere Kanzlei mit der Durchsetzung ihrer Leistungsansprüche beauftragt. Im Verfahren vor dem zuständigen Landessozialgericht haben wir nun durch einen Sachverständigen bestätigt bekommen, dass die neue Behandlungsmethode erfolgversprechend ist und die von der Krankenkasse vorgeschlagenen Alternativen herkömmlichen Methoden in 95 % der Fälle zum Tod führen. Es besteht nun Hoffnung, dass durch das Landessozialgericht nunmehr der Klage der Eltern stattgegeben wird. Sollten auch Sie einen Fall haben, indem Ihre Krankenkasse eine Behandlung nicht bezahlen möchte, so kontaktieren Sie uns, wir prüfen ihren Fall und setzen ihre Ansprüche durch.